Qualitätsrichtlinien
Ein GmbB Aktivmitglied...
- Ist eine natürliche oder juristische Person, die einen Garten- Landschaftsbaubetrieb, einen gärtnerischen Produktionsbetrieb, einen gärtnerischen Detailhandelsbetrieb oder ein Garten-Planungsbetrieb/Landschaftsarchitekturbüro betreibt
- Hat seinen Sitz in der Nordwestschweiz
- Beschäftigt unter seinen Angestellten (inkl. Auszubildende) mind. 25% gelernte Fachkräfte
- Hält SIA Vorschriften 318 + 118 ein
- Hält GAV ein
- Hält Sicherheitsvorschriften (BFU, SUVA etc.) ein
- Hält sich an die Umweltrichtlinien des BAFU
- Ist bereit zu betriebsübergreifender Kooperation/Austausch
- Verpflichtet sich, Verbandsarbeit mitzutragen (Vorstandsarbeit, Teilnahme Arbeitsgruppe, Mithilfe bei Projekten)
- Verpflichtet sich zu regelmässiger Weiterbildung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer von mindestens 1 Tag/Jahr. Die Weiterbildung kann auch betriebsintern durchgeführt werden.
- Verhält sich korrekt gegenüber den Verbandsmitgliedern
- Setzt Verbandslabel kommunikativ ein (website, Fahrzeuge etc.)
- Berücksichtigt nach Möglichkeit Aktiv- und Patronatsmitglieder, resp. regionale CH-Produzenten/Lieferanten
Ebenso befolgt ein Aktivmitglied die Reglemente und Statuten des Gärtnermeister-verbandes und erfüllt diesbezüglich seine Pflichten. Insbesondere:
- Fristgerechte Bezahlung der Mitgliedergebühren
- Aktive Teilnahme an HV und GV (oder schickt Vertretung)
Für Neumitglieder gilt zudem:
- Weist drei fachgerecht ausgeführte Referenzobjekte entsprechend seiner Ausrichtung vor